Jede versicherte Person hat das Recht, sich selbständig bei zugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anzumelden; hierzu bedarf es keiner Überweisung. Nach einem ersten Kennenlerngespräch sind bis zu sechs weitere Stunden möglich, die direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden.

Aufgabe dieser Sitzungen ist zu prüfen, ob eine Therapie sinnvoll und welche Therapieform passend ist. Zudem gilt es, herauszufinden, ob eine vertrauensvolle Beziehung entstehen kann („die Chemie stimmt“), da diese für einen Therapieerfolg von zentraler Bedeutung ist.

In Absprache mit der Therapeutin entscheiden dann das Kind bzw. die/der Jugendliche und – je nach Alter – die Eltern, ob eine weitere Behandlung bei der Krankenkasse beantragt werden soll. Nach Genehmigung übernimmt dann die gesetzliche Krankenversicherung die weiteren Kosten. Die Beihilfe bietet ein ähnliches Verfahren an. Privat Versicherte sollten sich über ihr Kontingent an psychotherapeutischen Sitzungen informieren, da diese abhängig vom jeweiligen Vertrag sind.

Tisch mit bunten Stiften